Inhalt Wesenstest

Unsere Hundesachverständige sind erfahrene Hundetrainer. Sie besitzen die Erlaubnispflicht für Hundetrainer nach § 11 Abs. 1 Nr. 8f TSchG - Die Tätigkeit der gewerbmässigen Ausbildung von Hunden für Dritte sowie die Anleitung der Hundehalter bei der Ausbildung von Hunden (Hundetrainer, Hundetherapeuten, Hundepsychologen) bedarf nach § 11 Abs.1 Satz 1 Nr. 8f TSchG der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Nach § 21 Abs.5 Satz1 SchG i. V. m § 11 Abs. 2 Nr.1 TierSchG a.F. kommt es darauf an, ob die für die Tätigkeit verantwortliche Person aufgrund ihrer Ausbildung oder ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die für die Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt.

Wesenstest:

1. Grundsätzliches:

Der Wesenstest ist für die Zucht nicht zwingend erforderlich, wird aber angeraten. Er wird von unseren Hundesachverständigen durchgeführt. 
 
Der Wesenstest wird meist am Wohnort oder auf einem unserer Seminaren durchgeführt. Bei erfolgreicher Teilnahme erhält der Hund dieses vom "DHR" urkundlich bestätigt. Auf unseren Seminaren sind Mitarbeiter des Veterinäramtes vor Ort und beglaubigen den Wesenstest. Tierschutzrelevante Hilfsmittel wie z.Bsp das Stachelhalsband sind nicht erlaubt.

Den Hundesachverständigen des "DHR e.V." ist es erlaubt, den Wesenstest zu filmen oder zu fotografieren. Diese Filme werden nicht veröffentlicht, sie dienen der Dokumentation des Wesenstest.

Auf Wunsch kann der Hund angeleint überprüft werden. Dieses wird im Test vermerkt und es wird die Empfehlung ausgesprochen, den Hund angeleint zu führen, da die Reaktionen ohne Leine nicht getestet werden konnten. Diese Empfehlung zur Leinenpflicht kann aufgehoben werden, wenn die Halter zu einem späterem Zeitpunkt nachweist, dass der Test auch unangeleint durchgeführt wurde.

Der Hund darf jederzeit von seinem Halter angesprochen und wenn nötig, korrigiert werden. Er soll schnell auf die Einwirkungen seines Besitzers reagieren.

Beim Wesenstest werden folgende Situationen geprüft:
 
2. Grundgehorsam 

Leinenführigkeit
Sitz oder Platz
Abrufbarkeit des Hundes mit und ohne Ablenkung
 
3. Sozialverträglichkeit

Begegnungen mit Joggern, Radfahrern, laufenden Kindern und anderen Personen

 3a: Begegnungen mit Joggern

Der Hund muss sich ruhig und regulierbar an Joggern vorbei führen lassen. Er darf aufmerksam sein, muss sich aber jederzeit vom Hundeführer kontrollieren lassen.
Dabei darf der Hund kein Angriffsverhalten zeigen.

3b: Begegnungen mit Radfahren

Der Hund muss sich ruhig und regulierbar an Radfahren vorbei führen lassen. Er darf auch hier aufmerksam sein, muss sich aber jederzeit vom Hundeführer kontrollieren lassen. 
Hier darf der Hund bei nahenden Radfahrern kein Angriffsverhalten zeigen, bei sich entfernenden Radfahrern auch kein Jagdverhalten zeigen. Sollte er sich zu interessiert zeigen, muss er jederzeit führbar bleiben und sich korrigieren lassen.

3c: Begegnungen mit Kindern

Der Hund muss sich jederzeit ruhig und ausgeglichen gegenüber Kindern verhalten. Die Kinder müssen ihn ansprechen und an ihm vorbei laufen oder fahren können. Er muss jederzeit kontrollierbar wirken und vom Besitzer händelbar erscheinen. Dabei wird der Hund von den Kindern nicht angefasst.

3d: Begegnungen mit Personengruppen

Der Hund muss sich ruhig und unaufgeregt durch Personengruppen bewegen. Er darf die anwesenden Personen nicht bedrängen oder angreifen. Der Hund wird dabei nicht von den anwesenden Personen angefasst, muss aber um diese mit Hilfe seines Besitzers herum laufen.

3e: Kontrollierbarkeit gegenüber menschlichen Kontakten

Der Prüfer begrüßt den Hundehalter und den Hund und geht dabei auf beide zu. Der Hund muss sich vom Prüfer anfassen lassen. Dabei darf der Besitzer auf ihn einwirken. Er muss kontrollierbar erscheinen. Der Prüfer darf dem Hund Leckerlies anbieten und durch Blickkontakt fixieren. 

 
4. Andere Hunde

Gleichgeschlechtliche Unverträglichkeiten sind als normales Verhalten zu werten, sofern diese nicht ausarten. Der Hundehalter muss jederzeit auf seinen Hund einwirken können. Dabei ist es wichtig, dass er seinen Hund in einem Abstand von 2 Metern an einem anderem Hund vorbei führen kann.

 5. Gebrauchshundeklassen im Beutetest

Dieser Test kann von jedem freiwillig durchgeführt werden.
Der Besitzer wirft einen Ball oder ein anderes Spielzeug in ein unübersichtliches Gelände. Durch zügiges und interessiertes Suchen soll der Hund seinen Beutetrieb nachweisen.
Die gefundenen Gegenstände hat er bei seinem Besitzer auf Kommando abzugeben oder abzulegen.

unsere Hundesachverständigen
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