AG Hundesachverständige

Unsere Hundesachverständigen
Unsere Hundesachverständigen sind erfahrene Hundetrainer oder Prüfer. Sie besitzen die Erlaubnispflicht für Hundetrainer nach § 11 Abs. 1 Nr. 8f TSchG - Die Tätigkeit der gewerbsmäßigen Ausbildung von Hunden für Dritte sowie die Anleitung der Hundehalter bei der Ausbildung von Hunden (Hundetrainer, Hundetherapeuten, Hundepsychologen) bedarf nach § 11 Abs.1 Satz 1 Nr. 8f TSchG der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Nach § 21 Abs.5 Satz1 SchG i. V. m § 11 Abs. 2 Nr.1 TierSchG a.F. kommt es darauf an, ob die für die Tätigkeit verantwortliche Person aufgrund ihrer Ausbildung oder ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die für die Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt. Oder sie haben über einen Zuchtverband die Erlaubnis zur Abnahme von Prüfungen erworben.

Für den Wesenstest sowie Schulungen und Prüfungen arbeiten wir mit diesen selbstständigen Hundetrainern in unseren verschiedenen Arbeitsgemeinschaften. Sollte es nötig sein, ziehen wir das Veterinäramt vor Ort hinzu (So z.Bsp.: zur Ausbildung zum Hundetrainer und für den §11 zur gewerbsmäßigen Zucht).

Alle angebotenen Veranstaltungen sind Seminare und können als Züchter im "DHRe.V." freiwillig durchgeführt werden. Unsere Hundesachverständigen haben sich bei uns über eine gemeinsame Grundlage der Anforderungen für die einzelnen Hunderassen geschult und informiert. Ihre Aufgaben umfassen:
  • Wesenstest 
  • Ausdauerprüfungen
  • Vorbereitung auf den Hundeführerschein
  • Abnahme des Hundeführerscheines auf unseren Seminaren in Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt
Wesenstest/Prüfungen/Seminare

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