Zum Züchten müssen prinzipiell beide Elterntiere als zuchttauglich eingestuft sein. Dieses können Sie über einen unserer Zuchtwarte
der Arbeitsgemeinschaften, über den Tierarzt oder über einen anderen Verein eingetragen haben. Sollte die Zuchttauglichkeit über einen anderen Verein eingetragen sein, senden Sie uns bitte eine Kopie der Papiere zu.
In der achten Lebenswoche müssen die Welpen vom Tierarzt abgenommen, gechipt, und mehrfach entwurmt und ihr Gesundheitszustand vom Tierarzt oder Rassebeauftragten abgenommen sein. Dazu ist das Welpenabnahme-Formular nötig.
Der Tierarzt und der Züchter haften für die Richtigkeit der Angaben.
Ihren Zwingername/Zwingerschutz im DHR können Sie hier beantragen. Bitte beachten Sie unsere markenrechtlichen Hinweise.
Jede gezüchtete Rasse hat gesundheitliche Voraussetzungen für die Zucht zu erfüllen. Die einzelnen Kriterien können sich rassetypisch unterscheiden. Wir informieren Sie gern.